Probleme wasserführender Systeme von Dentaleinheiten
- panyahana
- Nov 15, 2016
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Seitdem Wasser in der Zahnmedizin nicht mehr nur zum Ausspülen des Patientenmunds, sondern auch zur Kühlung der zahnarzt Instrumente verwendet wird, besteht das Problem der mikrobiellen Kontamination des Wassers in Dentaleinheiten. Bis heute ist die Problematik hoch aktuell, jedoch noch nicht gänzlich verstanden und längst nicht behoben. Gerade Legionellen und Pseudomonaden finden in wasserführenden Systemen perfekte Bedingungen. Der größte Feind ist jedoch der bekannte Biofilm, der sich an den Oberflächen von Wasserleitungen bildet. Unter dem Begriff Biofilm versteht man eine Matrix aus extrazellulären polymeren Substanzen (EPS), in dem unterschiedliche mikrobielle Spezies durch Synergieeffekte voneinander profitieren und sich vermehren. Biofilm bietet Mikroorganismen aufgrund seiner schleimartigen Konsistenz ein perfektes Habitat und schützt sie vor jeglichen natürlichen sowie chemischen Umwelteinflüssen, wie beispielsweise den meisten Desinfektionsmitteln. Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen sich aus der Kontamination des Wassers für Patienten, Personal und behandelnden Arzt ergeben können. Ursachen mikrobieller Kontamination Insgesamt gibt es drei Quellen, die die mikrobielle Kontamination des Wassers bedingen. Dazu zählt in erster Linie die Trinkwasserinstallation, über die die Praxis das Wasser bezieht. Durch Einschwemmungen über das zugeführte Wasser gelangen Mikroorganismen in das System und verunreinigen es. Als zweite Quelle gilt der Patient selbst, der mit seinen aus der Mundhöhle stammenden Bakterien bei der Behandlung das rückfließende Wasser kontaminiert. Gesetzliche Anforderungen Deutsches Trinkwasser gilt zuweilen zwar als sauber, für den medizinischen Gebrauch in Zahnarztpraxen unterliegt es jedoch berechtigt weiteren gesetzlichen Anforderungen. Dazu zählen die Trinkwasserverordnung, die Empfehlungen des RKI und das Infektionsschutzgesetz. Laut Trinkwasserverordnung darf die Zahl der kolonienbildenden Einheiten (KBE) 100 KBE/ml nicht überschreiten. Des Weiteren muss die Anzahl der Legionellen gleich 0 sein. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist geregelt, dass alle Zahnarztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, vom Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden können. Die sinnvolle jährliche Untersuchung des Wassers kann jedoch aufgrund personeller Engpässe der Gesundheitsämter bislang noch nicht ausreichend durchgeführt werden. Resümee Wasserhygiene in Zahnarztpraxen Deutlich wird, dass es einer Lösung bedarf, die sowohl vorhandenen Biofilm entfernt als auch die Neubildung verhindert. Zudem muss die Lösung nicht nur gesetzeskonform sein, sondern auch wissenschaftlich bewiesen funktionieren. Dr. Jürgen Gebel und Prof. Dr. med. Thomas Kistemann des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn sehen die Problematik zum einen in der fehlenden Sensibilität, zum anderen in der mangelnden Kontrolle durch die Gesundheitsämter. Ebenso muss Aufklärung betrieben werden, damit Zahnärzte die von der Industrie angebotenen Lösungen zur Wasserdesinfektion fachkundig beurteilen können.(mobile behandlungseinheit) Hygiene-Technologie-Konzept von Blue Safety Die komplexe Thematik der Wasserhygiene in Dentaleinheiten unterliegt ständig neuen Anforderungen, da häufig Novellierungen von Gesetzen, wie zuletzt der Trinkwasserverordnung, und Veränderungen in der Mikrobiologie bedingt durch Resistenzen anstehen. Als Spezialisten für Wasserhygiene beschäftigt sich das Münsteraner Unternehmen Blue Safety GmbH seit Jahren mit Wasserhygiene speziell für Zahnarztpraxen. Neben der zentralen Installation einer Blue-Safety-Anlage umfasst der Fünf-Jahres-Garantie-Schutz-Plan des Unternehmens einen Rundum-Service, in dem die jährliche Probennahme durch einen akkreditierten Probennehmer sowie praxisindividuelle Spülpläne enthalten sind. Der Wasser-Spezialist bietet Fortbildungen über RKI-konforme und rechtssichere Wasserhygiene sowohl öffentlich als auch vor Ort in den Praxen an.
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